MILMAT.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Geltungsbereich: SaaS-Dienstleistungen und Softwareverträge der MILMAT Technologies GmbH.

1. Ausschließliches B2B-Angebot

Die von uns entwickelte Software "MILMAT Pro" sowie alle Beratungsleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) – namentlich Fertigungsunternehmen, Logistiker und Industriekonzerne. Ein Vertragsabschluss mit Privatpersonen ist ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die zeitlich befristete Bereitstellung der MILMAT Cloud-Plattform zur Maschinenüberwachung und Lieferkettenanalyse. Initial angebotene "Kostenlose Audits" stellen eine Akquisemaßnahme dar und begründen keinen rechtlichen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der Beratungsressourcen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist für die korrekte Anbindung seiner SPS-Steuerungen und Maschinen an die MILMAT-Gateways (Edge Devices) verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Hardware-Integration durch unsere Techniker vertraglich vereinbart wurde.

4. Geistiges Eigentum (Intellectual Property)

Die Rechte am Quellcode, an den KI-Vorhersagemodellen und den Benutzeroberflächen verbleiben vollständig bei der MILMAT Technologies GmbH bzw. der RTY HOLDING. Dem Kunden wird ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

5. Haftungsbeschränkungen

MILMAT haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen bei Maschinenausfällen (die von der KI nicht vorhergesehen wurden) oder Datenverluste auf Kundenseite ist gesetzlich vollumfänglich ausgeschlossen.

6. Verschwiegenheitspflicht (NDA)

Beide Parteien sichern sich zu, sämtliche Produktionsdaten, Maschinentakte und betriebswirtschaftliche Auswertungen, die im Rahmen der Softwarenutzung verarbeitet werden, streng vertraulich zu behandeln.

7. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Landesgericht Linz.